Übergriff

Übergriff

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Über|griff ['y:bɐgrɪf], der; -[e]s, -e:
Handlung, mit der man die Rechte, den Kompetenzbereich eines anderen verletzt, bestimmte Grenzen überschreitet:
ein feindlicher Übergriff; Übergriffe auf die Zivilbevölkerung.
Syn.: Angriff, Attacke, Eingriff, Überfall.

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Über|griff 〈m. 1
1. unberechtigte Einmischung
● sich \Übergriffe erlauben

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Über|griff, der; -[e]s, -e:
unrechtmäßiger Eingriff in die Angelegenheiten, den Bereich o. Ä. eines anderen:
ein feindlicher, militärischer Ü.;
-e des Staates.

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Über|griff, der; -[e]s, -e: unrechtmäßiger Eingriff in die Angelegenheiten, den Bereich o. Ä. eines anderen: ein feindlicher, militärischer Ü.; ein umfangreicher Grundrechtskatalog schien dem einzelnen Bürger Schutz gegen -e des Staates zu gewährleisten (Fraenkel, Staat 351).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Offensive — Übergriff; Überfall; Sturm; Angriff * * * Of|fen|si|ve [ɔfɛn zi:və], die; , n: planmäßig angelegter [militärischer] Angriff /Ggs. Defensive/: eine Offensive planen, durchführen; die Offensive des Gegners abwehren. Syn.: ↑ Aggression, ↑ …   Universal-Lexikon

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